Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG

Landesarbeitsgemeinschaft bayerischer Gleichstellungsstellen (LAG)

PRÄAMBEL

 In der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) sind die bayerischen kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten organisiert, denen die Tätigkeit als Dienstaufgabe übertragen wurde. Die LAG ist ein Forum für gleichstellungspolitische Diskussionen. Sie erarbeitet u.a. Stellungnahmen zu gesetzlichen Neuregelungen und leitet daraus Forderungen an die Landes- und Bundesregierung ab. Die LAG arbeitet auf allen Ebenen mit den gesellschaftlich relevanten Kräften zusammen, z.B. Frauenverbänden und -initiativen, gleichstellungspolitischen Organisationen, kommunalen Spitzenverbänden, Regierungen, Parteien, Institutionen, Gewerkschaften, Vertreter*innen der Wirtschaft, Kirchen sowie Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten. Als Gäste sind nicht-kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die nach dem bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) bestellt sind, willkommen. 

I. MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft wird durch eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber der LAG erworben oder beendet.

II. DIE LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT

 Die LAG tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Jährlich findet eine Sitzung statt, in der inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt und Beschlüsse gefasst werden. 

SITZUNGEN DER LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT

1. Die LAG ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

2. Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Bayerns. 

3. Jede kommunale Gleichstellungsstelle hat eine Stimme. 

4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

5. Für Änderungen der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

6. Stimmberechtigte Mitglieder können ihr Stimmrecht zur Ausübung auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Sie gilt befristet für die in der Vollmacht genannten Sitzung der LAG (Formular Stimmrechtsübertragung).

7. Antragsberatung und Beschlussfassung erfolgen nichtöffentlich. Mitarbeitende der LAG-Geschäftsstelle Bayerns können an der nichtöffentlichen Sitzung ohne Stimmrecht teilnehmen. Soweit erforderlich können auf Anordnung der Sprecherinnen oder auf Beschluss Sachverständige oder sonstige sachkundige Personen beratend hinzugezogen werden.

AUFGABEN DER LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT

1. Die LAG organisiert Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen.

2. Die LAG bildet Arbeitskreise zu einzelnen Themen. Die Arbeitskreise sind offen für alle interessierten Mitglieder der LAG. Sie sollen eine*n Ansprechpartner*in und eine Stellvertretung benennen. Die Arbeitskreise erarbeiten Materialien, Grundsatzpapiere und Stellungnahmen zu einzelnen Themen und vertreten diese gemeinsam mit den Sprecher*innen nach außen. Ihre Arbeitsergebnisse leiten sie zeitnah an die Sprecher*innen weiter.

3. Die LAG entsendet Vertreter*innen in Gremien und Verbände.

III. DIE SPRECHER*INNEN
WAHLVERFAHREN

1. Die LAG wird nach Möglichkeit repräsentiert durch sieben gewählte Sprecher*innen. Sie sollen aus allen Regierungsbezirken kommen; Städte und Landkreise sollen ausgewogen vertreten sein.

2. Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung der Amtszeit ist möglich.

3. Wahlberechtigt sind alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG. Jede Gleichstellungsstelle hat nur eine Stimme.

4. Gewählt werden kann auf Vorschlag der Mitglieder der LAG jedes stimmberechtigte Mitglied nach den Grundsätzen der Persönlichkeitswahl. Die Wahl ist gültig, wenn sie von den gewählten Kolleg*innen angenommen wird. Nicht anwesende Kolleg*innen können gewählt werden, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

5. Jede*r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie freie Plätze im Sprecher*innengremium zu besetzen sind. Kumulieren ist nicht zulässig.

6. Die Wahl ist geheim. Die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

AUFGABEN

1. Die Sprecher*innen treffen sich regelmäßig, jedoch mindestens dreimal jährlich.

2. Den Sprecher*innen obliegt die Organisation der LAG-Sitzungen, sowie die Kassenführung und Pflege der Homepage der LAG.

3. Die Sprecher*innen setzen die in den Sitzungen der LAG gefassten Beschlüsse (Stellungnahmen, Schreiben an Spitzenverbände u. ä.) um.

4. Das Sprecher*innengremium gibt Stellungnahmen und Presseerklärungen ab. Es unterrichtet die LAG-Mitglieder hierüber.

5. Veröffentlichungen durch Mitglieder im Namen der LAG sind von der Mehrheit der Sprecher*innen zu legitimieren.

6. Es werden Vertreter*innen in Gremien und Verbände entsendet; diese berichten regelmäßig im Sprecher*innengremium bzw. bei den LAG-Sitzungen.

7. Die Sprecher*innen halten regelmäßig Kontakt mit der Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

IV. INKRAFTTRETEN DER GESCHÄFTSORDNUNG

Die Geschäftsordnung tritt am 17.04.2024 in geänderter Fassung in Kraft. 

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